Saftladen
Steht auf der Getränkeverpackung "Apfelsaft", dann besteht der Saft aus 100 % Fruchtanteil. Diesem Fruchtsaft dürfen laut Gesetz auch keine anderen Zusätze beigefügt werden. Bei Apfelsaft ist auch kein zusätzlicher Zucker erlaubt.
Apfelnektar hat einen Fruchtanteil zwischen 25 % und 50 %. Zusätzlich dürfen Wasser, Zucker (bis 20 %), Milchsäure, Kohlendioxid, Zitronensäure und Ascorbinsäure zugefügt werden.
Fruchtsaftgetränke werden in Österreich meist als "Erfrischungsgetränk" bezeichnet. Der Fruchtanteil liegt bei mindestens 10 %. Das Zugeben von verschiedenen Stoffen ist erlaubt (z.B. Süßungsmittel, Zusatzstoffe, Geschmacksstoffe, Farbstoffe, Konservierungsmittel,...).