ZUM STAUNEN
In Wien wurde 1885 eine Fahrradordnung erlassen. Darin wurde unter anderem verfügt, dass jede/r Radfahrer/-in eine Fahrprüfung beim „Wiener Rennverein für Radfahrsport“ ablegen muss. Jedes Fahrrad benötigte eine Nummerntafel und das Fahren war nur auf bestimmten Straßen erlaubt. Zudem musste beim Fahrradfahren eine Laterne und eine Trillerpfeife mitgeführt werden.