UN-Klimaabkommen
Die Geburtsstunde des völkerrechtlich verbindlichen Klimaschutzes war der Umweltgipfel der Vereinten Nationen im Juni 1992 in Rio de Janeiro. 155 Staaten unterzeichneten damals die Klimarahmenkonvention (englisch: United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC), das die globalen Erwärmung adressiert. Ziel ist es, „die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird“.
Seit 1995 treffen sich die Mitglieder auf jährlichen Klimakonferenzen. 1997 wurde das Kyoto-Protokoll verabschiedet, das erstmals rechtlich bindende Vorgaben über Emissionsbegrenzungen macht. Das Kyoto-Protokoll gilt als Meilenstein in der internationalen Klimapolitik, weil es erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduzierungsverpflichtungen für die Industrieländer enthielt. In der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2008-2012) verpflichteten sich die Industriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen insgesamt um mindestens fünf Prozent gegenüber den Emissionen des Jahres 1990 zu senken. Für die Verpflichtungsperiode (2013-2020) sollten die Industriestaaten ihre Emissionen um insgesamt 18 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Die USA haben sich nicht am Kyoto-Protokoll beteiligt, Kanada ist ausgetreten. 2021 soll das Kyoto-Protokoll vom 2015 verabschiedeten Pariser Klimaabkommen abgelöst werden. Nachdem die Zusage der USA unter Präsident Obama zunächst als wichtiges Zeichen gewertet wurde, änderte sich mit dem Wechsel zu Präsident Donald Trump auch die Klimapolitik: Zum 1. Juni erklärte Trump den Austritt der USA aus dem Pariser Klimaabkommen.
Da die USA der größte Pro-Kopf-CO2-Emittent sind, macht der Entschluss es schwieriger für alle anderen Länder, das Ziel des Abkommens zu erreichen: den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf zwei Grad zu begrenzen, wenn möglich sogar auf 1,5 Grad. Das Pariser Abkommen verpflichtet alle Staaten, geplante Klimaschutzbeiträge vorzulegen und danach umzusetzen. In Zukunft müssen die Länder ihre Klimaschutzziele alle fünf Jahre fortschreiben. Dabei gilt das „Progressionsprinzip“: Nachfolgende Beiträge müssen ambitionierter sein als die vorangegangenen.
Franziska Holz vom DIW schätzt die Lage im Bezug auf das 2°C Ziel ein:
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat eine übersichtliche Zeitleiste der Klimaverhandlungen erstellt.