Bargeld / Kasse
Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Kosten und der erhöhten Sicherheitsmassnahmen, ist der Bargeldverkehr wenn immer möglich zu vermeiden.
Nebenkassen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn
- regelmässige Transaktionen mit Dritten abgewickelt werden und
- keine Alternativen wie Fakturierung oder digitale Zahlungsmittel zur Verfügung stehen.
Nebenkassen sind an die Einhaltung strenger Auflagen gebunden und müssen regelmässig mit der Hauptkasse abgerechnet werden.
Es ist darauf zu achten, dass durch die Führung und regelmässige Abrechnung einer Nebenkasse nicht höhere Kosten verursacht als durch die Leistungen eingenommen werden.
Reine Ausgabenkassen sind nicht zulässig.
Instruktion: Bargeldverkehr