Planung
Um unseren Leistungsauftrag und die hierfür notwendigen Mittel sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig sicher zu stellen, basiert unsere Planung auf verschiedenen zeitlichen Planungshorizonten.
Im Bereich der baulichen Vorhaben ist ein Planungshorizont von 30-40 Jahren zwingend erforderlich. Nebst den baulichen Vorgaben (inkl. Gestaltungsplanvorgaben) sind auch unsere Entwicklungen (u.a. Studierenden- und Personalwachstum, veränderte Anforderungen an Forschung & Lehre) zu berücksichtigen.
Wir streben eine gesamte Finanzierungsplanung über einen Zeithorizont von 15 Jahren an, die auf verschiedenen Entwicklungsszenarien basiert.
Die kurzfristige (4 Jahre) Konkretisierung und Detaillierung erfolgt im EFP. Dieser erfolgt jährlich im Sinne einer rollierenden Planung und fliesst in einer stark verdichteten Form in den KEF ein.
Der jährlich aktualisierte EFP fasst die Ergebnisse aus den Strategischen Entwicklungsgesprächen mit den Fakultäten und ZDU Bereichen sowie die von Ihnen eingereichten Anträge zur Entwicklungsplanung, Finanz- und Stellenplanung sowie zur Lehrstuhlplanung zusammen und wird der Universitäts-, der Erweiterten Universitätsleitung und dem Universitätsrat vorgelegt. Die Einbindung der jeweiligen Personen in die Vorarbeiten zum EFP und die Erarbeitung der Anträge innerhalb der einzelnen Fakultäten und ZDU Bereiche werden von den Dekaninnen und Dekanen bzw. den entsprechenden UL-Mitgliedern bestimmt.
Das erste Jahr bildet die Basis für das Budget, die weiteren drei Jahre verstehen sich als Absichtserklärung, da der Kanton ein einjähriges Budget beschliesst und genehmigt.
Weiteres zum zeitlichen Ablauf finden Sie in unserer Finanz-Agenda.