Interessen und Anliegen aufnehmen
Wie kann der Elternbeirat die Interessen und Anliegen der Erziehungsberechtigen aufnehmen?
Der Elternbeirat ist in einigen Bereichen ein Bindeglied zwischen den Eltern und der Schulleitung.
Diese Funktion kann er nur übernehmen, wenn beide Seiten sich vertrauensvoll und wertschätzend über wichtige Belange der Schule offen austauschen. Das ist eine wichtige Voraussetzung damit der Elternbeirat die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft (?) zwischen Eltern und Schule anregen und begleiten kann. Diese Partnerschaft ist eine wichtige Grundlage für den Bildungserfolg der Kinder an der Schule.
Bei allen Kontaktmöglichkeiten zu den Eltern sollte der Elternbeirat deren Interessen aufnehmen, bündeln und anschließend intern beraten.
Der Elternbeirat sollte gegenüber der Schule nur diejenigen Interessen vertreten, welche von allgemeiner Bedeutung sind. Er ist kein Anwalt für Einzelinteressen.