Organisieren
Wie kann sich der Elternbeirat organisieren?
Geschäftsordnung:
Jeder Elternbeirat kann sich eine Geschäfts- und eine Wahlordnung geben.
Elternbeiratssitzungen: (?)
Der Elternbeirat trifft sich regelmäßig zu Elternbeiratssitzungen. Er sollte die Tagungsordnung vorher versenden, so dass sich alle Teilnehmer auf die Sitzung vorbereiten können.
Elternversammlungen:
Zwei bis dreimal im Jahr können Elternbeirat und Schulleitung gemeinsam Elternversammlungen organisieren, zu denen alle Eltern eingeladen werden. Gesetzlich vorgeschrieben sind Klassenelternversammlungen, die mit dieser Veranstaltung verbunden werden können. Auf der ersten Elternversammlung im Schuljahr wird i.d.R. der neue Elternbeirat gewählt. Zu den Versammlungen können kompetente Ansprechpartner/Referenten eingeladen werden, wie beispielsweise der Bürgermeister, der örtliche Referent für Jugend, Familie, Schule und Senioren, die Schulsozialarbeiterin oder Vertreter der örtlichen Polizei.
Aufgabenverteilung innerhalb des EBs:
Neben dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter kümmert sich der Kassenwart um die Verwaltung der Finanzen. Es können weitere Aufgaben verteilt werden:
- Protokollführer
- Pressebeauftragter
- Verantwortliche für besondere Veranstaltungen (z.B. Neujahrsempfang, Sommerfest, etc.)
- Ansprechpartner für Berufsvorbereitung (Talentepool, etc.)
- Ansprechpartner für KES einer Jahrgangsstufe (Sorgen, Nöte, Anregungen und jahrgangspezifische Themen)
Austausch Elternbeirat und Klassenelternsprecher:
Der Elternbeirat organisiert Veranstaltungen, bei denen sich die Elternvertreter (EB und KES) austauschen können.
Dazu kann er verschiedene Veranstaltungen nutzen:
- Elternbeiratssitzungen
- Gemeinsame Veranstaltungen (Sommerfest, etc.)
- Besondere Veranstaltungen: Themenabende, KES-Treffen