E-Privacy
Die DSGVO war nur der Anfang. Es geht weiter mit der E-Privacy-Verordnung. Während die DSGVO sich technikneutral hält, geht die E-Privacy-Verordnung direkt auf die elektronische Kommunikation ein. Sie ist damit allerdings auch nur für solche Unternehmen relevant, die Kommunikationsdienste anbieten: Für Telefonanbieter etwa, aber auch für Internetprovider, Chats, Mail-Anbieter, Messenger, Audio- und Videochat-Betreiber. Das “nur” ist demnach relativ zu sehen, denn es handelt sich dabei um einen ziemlich großen Kreis an Unternehmen, die sich der neuen Verordnung anpassen werden müssen. Doch: Jedes gewerbliche Medienangebot kann davon betroffen sein, sobald es Tracking-Cookies und Onlinewerbung beinhält. Richtig ins Eingemachte geht es für Seitenbetreiber beim Thema Tracking-Cookies. Nutzer müssen nun gefragt werden, ob sie die Platzierung von Cookies erlauben. Und wenn nicht? Dann muss sich der Seitenbetreiber dem Wunsch des Nutzers beugen.