Gibt es das nicht schon längst?
Du hast eine technische Erfindung gemacht und möchtest wissen, ob es etwas Ähnliches schon gibt? Dann kann man zum Beispiel in der Datenbank des Patentamtes nachsehen. Aber was ist überhaupt ein Patent?
Das Patent
Mit einem Patent kann man eine Erfindung davor schützen, dass andere die Erfindung kopieren und damit Geld verdienen, wobei es eine strenge Regelung gibt, was überhaupt patentiert werden darf. Es muss zum Beispiel eine technische Erfindung sein, die ganz neu ist.
Christian Laufer gibt in folgendem Videobeitrag einen kleinen Einblick in das Patentamt Österreichs. Er berichtet von lustigen Patentanmeldungen und von Recherchearbeiten.
Auf dem Patentamt können Erfinderinnen und Erfinder ein Patent beantragen:
- Dazu müssen die Erfindungen genau beschrieben und die Funktion erklärt werden.
- Dann wird geprüft, ob die eingereichte Erfindung allen Anforderungen entspricht. Das kann Monate oder sogar Jahre dauern.
- Wird ein Patent vergeben, bekommt der Erfinder bzw. die Erfinderin eine Urkunde. Damit darf nur diese Person die Erfindung herstellen und verkaufen. Der Erfinder oder die Erfinderin kann für die patentierte Erfindung aber auch andere Leute mit der Herstellung und dem Verkauf beauftragen.
Ein Patent gilt nicht für immer. Nach einer bestimmten Zeit läuft es ab und dann dürfen auch andere die Idee nachmachen.
Das Österreichische Patentamt
Das Österreichische Patentamt ist die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Österreich mit Sitz in Wien. Es ist zuständig für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs.
Am 1. Jänner 1899 nahm es mit Inkrafttreten des österreichischen Patentgesetzes seine Tätigkeit auf. Nach dem Anschluss Österreichs an Nazi-Deutschland am 1. Juli 1938 wurde das Österreichische Patentamt in die „Zweigstelle Österreich” des Reichspatentamtes überführt. Somit hatten eingereichte Patentanmeldungen für das Gebiet Österreich dieselbe Wirkung wie für das Deutsche Reich. 1940 wurde das deutsche Patentgesetz auch für Österreich eingeführt. Rechtliche Grundlagen für die Wiedererlangung der Unabhängigkeit des Patentamtes wurden im Jahr 1947 erreicht. 1979 trat das europäische Patentübereinkommen und der Zusammenarbeitsvertrag für Österreich in Kraft. Somit ist das Patentamt auch als internationale Recherchebehörde und als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde tätig.
Das eingebundene Video ist ein Ausschnitt der Gemeinschaftsproduktion „E² - Erfinden und Entdecken in Österreich“. Der gesamte Film ist über die Bildungsmedienzentren Österreichs und Südtirols erhältlich.